3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln

Fahrgäste müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln ab dem 24.11.2021 geimpft, genesen oder getestet sein. Dies besagt das geänderte Infektionsschutzgesetz und gilt somit auch in allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT). Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulferienzeit sowie Kinder unter 6 Jahren.

Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer sich per Bescheinigung, via App oder Impfpass als genesen, geimpft oder getestet ausweisen kann. Ein selbstdurchgeführter Schnelltest reicht nicht aus – Ungeimpfte, die noch keine belegbare Corona-Infektion hatten, müssen einen Nachweis einer Teststelle über eine negative Testung vorlegen, der zum Fahrtbeginn nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden). Wer keinen anerkannten Nachweis über eines der 3G hat, ist von der Beförderung ausgeschlossen. Um die Einhaltung dieser Neuregelung sicherzustellen, werden stichprobenhafte Nachweiskontrollen durchgeführt.

Weiterhin ist das Tragen einer FFP2-/FFP3-Maske (ohne Ausatemventil) oder einer medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) im ÖPNV verpflichtend. 

Informationen zu den Verkehrsunternehmen im VMT