Neue Bestimmungen zur Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV

Ab Dienstag, 26. Januar 2021, ist in ganz Thüringen für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV verpflichtend. Als qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung gelten:
1. OP-Masken des Typs II oder II R mit CE-Kennzeichnung,
2. FFP2-Masken ohne Ausatemventil,
3. FFP3-Masken ohne Ausatemventil oder
4. Mund-Nasen-Bedeckungen gemäß den Standards KN95 und N95 jeweils ohne Ausatemventil.

Auch beim Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung müssen weiterhin die Abstandsregel, die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene eingehalten werden. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Homepages der einzelnen Verkehrsunternehmen oder unser VMT-Servicetelefon 0361/ 19449 zur Verfügung.