Pflicht für Mund- und Nasenbedeckung im Öffentlichen Nahverkehr

Ab Freitag, den 24. April 2020, ist in ganz Thüringen im ÖPNV das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verpflichtend. Dies hat das Kabinett auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Heike Werner beschlossen. Als Mund-Nasenbedeckung kann ein Schal, eine selbst genähte Stoffmaske oder auch eine klassische Mund-Nasen-Schutz-Maske (MNS-Maske) verwendet werden. Auch beim Tragen einer Mund-Nasenbedeckung müssen weiterhin die Abstandsregel, die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene eingehalten werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Homepages der einzelnen Verkehrsunternehmen oder unser VMT-Servicetelefon 0361/ 19449 zur Verfügung.